Berufskraftfahrer - Weiterbildung (C95)
LenkerInnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 im Führerschein eingetragen wird.
Alle LenkerInnen der Klasse C/C1, denen vor dem 10. September 2009 die Lenkberechtigung erteilt wurde, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Berufskraftfahrer – Weiterbildung (C95) nachweisen.
Alle InhaberInnen eines Fahrerqualifizierungsnachweises müssen alle 5 Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen, diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit und Sicherheitsdynamik, Eco-Training, Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- und Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
Ausnahmen der Weiterbildung sind:
- Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
- Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
- Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
- Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- Beförderunge von Material oder Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
- Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum/zur BerufskraftfahrerIn
