LKW (C) + Anhänger (E)
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Ausbildung
- 16 Theorielektionen
- 10 Fahrlektionen
Prüfungen
- PC Prüfung
- Praktische Prüfung
Checkliste – was wir von dir brauchen:
- 2 gleiche Passfotos im EU-Format
- Kopie Lichtbildausweis
- Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)
