Motorrad (A2)
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Ausbildung
- 20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
- 6 klassenspezifische Theorielektionen
- 14 praktische Fahrlektionen
Prüfungen
- PC Prüfung
- Praktische Prüfung
Checkliste – was wir von dir brauchen:
- 2 gleiche Passfotos im EU-Format
- Kopie Lichtbildausweis
- Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)
- Erste Hilfe Kurs Bestätigung (falls noch kein B-Führererschein vorhanden)
